Fachschule für Altenpflegehilfe (FS ALH)

Aufnahmevoraussetzung:
Berufsreife
und
eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einer sozialpflegerischen Einrichtung der Altenpflege oder in Krankenhäusern

oder

Abschluss der Berufsfachschule 1, Fachrichtung Gesundheit/Pflege

Dauer: 1 Jahr

Abschluss: Staatl. geprüfte(r) Altenpflegehelfer/in

Dokumente und Formulare:

BBS Zweibrücken
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Verordnung (externer Link)

Merkblatt (PDF)